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Generell lässt sich sagen, dass eine Verzinsung auf Fremdwährungskonten in Deutschland eher unüblich ist.
Sie bekommen jedoch die Möglichkeit, Kapital in Ihrer Wunschwährung anzulegen.
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* Die Zinssätze für die Fremdwährungsprodukte liegen deutlich über denen, die Euro-Produkte bieten. Fremdwährungen unterliegen Währungsschwankungen.
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Festgeld / Tagesgeld Anlagen nach Ländern
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können Sie einfach und schnell die besten Anlage Konten nach Ländern selektieren.
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*Beachten sie die aktuellen Detailinformationen zu den Bonus-Aktionen.
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In wenigen Schritten zu Ihrer Geldanlage
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ANLAGE PRODUKT WÄHLEN
Entscheiden Sie sich für ein Anlage Produkt von WeltSparen und CHECK24 und füllen Sie online den Antrag zur Kontoeröffnung aus.
02.
IDENTITÄTSPRÜFUNG DURCHFÜHREN
Für die kostenlose Konto-Eröffnung können Sie das Postident- bzw. VideoIdent-Verfahren nutzen.
03.
EINLAGEBETRAG ÜBERWEISEN
Nachdem Sie Ihre gewünschte Anlage ausgewählt haben, überweisen Sie einfach den Anlagebetrag auf Ihr Zinsportalkonto.
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Festgeld und Tagesgeld Angebote aus Europa
Normalerweise ist der Zugang zu Festgeld im Ausland nicht so einfach möglich, wenn die anbietende Bank nicht in Deutschland vertreten ist. Denn ein Festgeldkonto muss üblicherweise vor Ort eröffnet werden. Dort erfolgt auch die Legitimationsprüfung. Daher konnten bisher nur wenige deutsche Festgeld-Sparer von besseren Zinssätzen im Ausland profitieren.
Dank der Zinsportale ist das jetzt kein Problem mehr. Über die Internet-Plattformen ist die Anlage von Festgeld und Tagesgeld im Ausland ohne weiteres möglich. Benötigt wird lediglich ein deutsches Verrechnungskonto, welches bei einer kooperierenden Partnerbank geführt wird, für Zahlungsaufträge. Die Kontoeröffnung kann einfach online vorgenommen werden. Zinsportale kümmern sich um die Eröffnung des Festgeldkontos im Ausland. Dank des deutschen Verrechnungskontos kann die Legitimationsprüfung mittels des bekannten Postident-Verfahrens oder des Video-Ident-Verfahrens erfolgen, dass auch bei Direktbank-Konten in Deutschland genutzt wird. Eine Reise ins Ausland ist nicht erforderlich.
Zinsportale sind auf dem Vormarsch, was unter anderem auch daran liegt, dass die Angebote für die Geldanlage in Deutschland immer schlechter für die Anleger werden. Der Blick zu den ausländischen Banken war nur eine Frage der Zeit. Ein Zinsportal kann Ihnen eine gute Hilfe sein, um bei einer Bank im Ausland Ihr Geld anlegen zu können. Wenn diese Alternative für Sie von Interesse ist, dann machen Sie mit den aktuellen Anbietern kaum etwas verkehrt. Sowohl ZINSPILOT als auch WeltSparen zeigen solide Angebote und arbeiten mit ausgewählten Banken zusammen. Bei Weltsparen profitieren Sie von der größten Auswahl an internationalen Banken. Dennoch sollten Sie als Anleger den Sicherheitsaspekt nicht aus den Augen verlieren, sondern an dieser Stelle auch das Risiko richtig einschätzen. In unseren Vergleichen finden Sie viele Tagesgeld- und Festgeld Testsieger, dievielfach ausgezeichnet sind.
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Geldanlage im EU-Ausland eine lohnende Alternative




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Vorteile von Zinsportalen
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Einlagen sind bis zu einem Gegenwert von 100.000 EUR pro Bank und Sparer gemäß EU-Recht garantiert.
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Einheitliche Regeln innerhalb der EU
100.000 EUR
Nach EU-Recht sind alle Angebote für Festgeld und Tagesgeld bis zum Gegenwert von 100.000 EUR inklusive Zinserträgezu zu 100 Prozent je Kunde und je Bank geschützt.
0 EUR
Seit Einführung der Regelung zur Einlagensicherung in der Europäischen Union im Jahr 1994 haben Sparer genau 0 EUR, bis zu der Grenze von 100.000 EUR, verloren.
7 Tage
Bis 2024 muss die gesetzliche Auszahlungsfrist durch Einlagensicherungsfonds von derzeit 20 auf 7 Arbeitstage reduziert werden. Einige Mitgliedsstaaten setzten diese Regelung bereits seit Juni 2016 um.
0,80 %
Spätestens 2024 muss jeder Einlagensicherungsfonds in Europa zu mindestens 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen gefüllt sein, damit dieser im Fall der Fälle sofort aktiv werden kann. Einige unserer Partnerländer erfüllen bzw. übertreffen dieses Kriterium bereits heute.
Einheitliche Regeln innerhalb der EU
Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union ist Ausdruck des politischen Willens, europäische Sparer von den Folgen einer möglichen Banken-Insolvenz auszunehmen. Mit den jüngsten Änderungen bieten alle Sicherungssysteme einen hohen einheitlichen Standard. In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt (EG-Richtlinien 1994/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU), um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
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Besteuerung von Geldanlagen im EU-Ausland
Welche Steuern fallen bei Geldanlagen im EU-Ausland an?
Nach deutschem Steuerrecht sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gemäß § 1 Abs. 1 EStG mit Ihrem Welteinkommen unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig. Trotzdem kann es zusätzlich zu einer Besteuerung der Zinserträge im Ausland kommen: Diese sogenannten Quellensteuern (sie werden so bezeichnet, weil sie die Einkünfte direkt an der „Quelle“ besteuern) bestimmen sich nach dem nationalen Recht des jeweiligen Ziellandes. Um eine Doppelbesteuerung deutscher Anleger im Zielland und in Deutschland zu vermeiden beziehungsweise die Steuerlast zu reduzieren, bestehen zwischen Deutschland und den Ländern der Partnerbanken sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Was versteht man unter Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Ertragsteuer auf Zinsen und Dividenden, die der Staat, in dem diese erwirtschaftet wurden (= Quellenstaat), direkt von Steuerausländern erhebt.
Um eine Doppelbesteuerung von deutschen Sparern zu vermeiden, hat die Bundesrepublik Deutschland mit allen Staaten der Europäischen Union bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbart, nach denen sich die Quellensteuern ganz vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren lassen.
In diesen Staaten fällt keine Quellensteuerabzug an!
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Großbritannien
- Italien
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Schweden
- Ungarn
- Zypern
Steuerpflicht in Deutschland - Grundfreibeträge!
In Deutschland gelten Grundfreibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Sparerpauschbetrag), derzeit
- 801 Euro für Ledige
- 1.602 Euro p.a. für Verheiratete.
Einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung können Kunden nur für die deutschen Partnerbanken von ZinsPilot und WeltSparen nutzen, da die ausländischen Banken keine deutsche Abgeltungsteuer einbehalten und abführen dürfen. Das heißt, für Erträge aus dem Ausland läuft die Anrechnung direkt über die Steuererklärung.
Quellensteuer in den EU-Mitgliedsstaaten!
Quellensteuer | Reduziert | Anrechenbar | |
Belgien | 30% | 0% | 0% |
Bulgarien | 10% | 5% | 5% |
Dänemark | 0% | 0% | 0% |
Estland | 0% | 0% | 0% |
Finnland | 0% | 0% | 0% |
Frankreich | 0% | 0% | 0% |
Griechenland | 15% | 10% | 10% |
Großbritannien | 0% | 0% | 0% |
Irland | 37% | 0% | 0% |
Italien | 0% | 0% | 0% |
Kroatien | 12% | 0% | 0% |
Lettland | 20% | 10% | 10% |
LIchtenstein | 0% | 0% | 0% |
Litauen | 15% | 10% | 10% |
Luxemburg | 0% | 0% | 0% |
Malta | 0% | 0% | 0% |
Niederlande | 0% | 0% | 0% |
Norwegen | 0% | 0% | 0% |
Österreich | 25% | 0% | 0% |
Polen | 19% | 5% | 5% |
Portugal | 28% | 15% | 15% |
Rumänien | 16% | 0% | 0% |
Schweden | 0% | 0% | 0% |
Slowakei | 19% | 0% | 0% |
Slowenien | 5% | 5% | 5% |
Spanien | 20% | 0% | 0% |
Tschechien | 15% | 0% | 0% |
Ungarn | 0% | 0% | 0% |
Zypern | 0% | 0% | 0% |